Barrierefreiheit für Ihre Webseite
Die Barrierefreiheit von Webseiten ist ab Mitte 2025 im kommunalen Bereich Pflicht, für alle Unternehmen aber nicht außer Acht zu lassen. Geregelt wird das im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie innerhalb einer europäischen Norm.
Ausgenommen sind davon jedoch Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern, und einem Jahresumsatz unter 2 Mio Euro.
Gerne übernehmen wir die komplette Neuerstellung einer Webseite oder aber die Umstrukturierung einer Webseite, hin zur Barrierefreiheit.